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Paritätmodell

- Paritätische Betreuung des Kindes getrennt Eltern -

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Rechtsprechung

 


Amtsgericht Erfurt - 36 F 1663/13 - Beschluss vom 01.10.2014

Amtsgericht Erfurt - 36 F 141/11 - Beschluss vom 14.09.2012: Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils - veröffentlicht in: ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 01/2013

Amtsgericht Heidelberg - 31 F 15/14 - vom 19.08.2014 - kein Vetorecht eines Elternteils gegen gerichtliche Regelung der Betreuung des Kindes im Wechselmodell

 

Oberlandesgericht Braunschweig - 3 UF 6/14 - Beschluss vom 03.04.2014 - Vorinstanz Amtsgericht Helmstedt: Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

 

 

 

OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 UF 57/18

AG Bremen, 17.05.2018 - 71 F 2322/17
OLG Bremen, 16.08.2018 - 4 UF 57/18

1. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

2. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier mehr als 100 km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.

Tenor

1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bremen vom 17.5.2018 wird zurückgewiesen.

2. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

...

https://openjur.de/u/2110685.html

 

 

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 UF 106/14:

Eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für das Kind im Sinne eines Wechselmodells ist im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuungszeiten darstellt.



Oberlandesgericht Hamm - II-11 UF 89/17 - Beschluss vom 29.08.2018

Wechselmodell bei großer Entfernung und Hochstrittigkeit möglich

Die Anordnung eines Wechselmodelles ist bei einer erheblichen Entfernung zwischen den Haushalten der Kindeseltern nicht ausgeschlossen. Die resultierenden organisatorischen Belastungen sind gegen die ohne das Wechselmodell eintretende Beziehungsbelastungen abzuwägen.
Der Anordnung eines Wechselmodelles steht ein hohes Konfliktniveau der Eltern nicht zwingend entgegen, wenn die Eltern im Einzelfall in der Lage sind ihre persönlichen Differenzen von ihrer Elternrolle zu trennen.
Eine versuchsweise Anordnung des Wechselmodelles kommt in Betracht, um die Kontinuität in der Elternbindung auf beiden Seiten über die Trennung hinweg sicherzustellen.
Krankheiten eines Kindes stehen dem Umgang nur entgegen, wenn diese die Reiseunfähigkeit des Kindes bedeuten.

Tenor:

Auf die Beschwerde der Kindesmutter und die Anschlussbeschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 28.04.2017 (31 F 83/17) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

...

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Matthias Bergmann 7. September 2018 - https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/wechselmodell-bei-grosser-entfernung/


 

 

Sonstige

Bundesgerichtshof - BGH XII ZB 601/15 - Beschluss vom 01.02.2017: Anordnung eines paritätischen Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils möglich
Vorinstanzen Oberlandesgericht Nürnberg - 11 UF 1257/15 und Amtsgericht Schwabach - 1 F 280/15 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77519&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Bundesgerichtshof - Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03, In: "Das Jugendamt", 09/2006, S. 415-418

Bundessozialgericht - Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 - Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung. Veröffentlicht in: FamRZ 14/2009

 

Kammergericht - Beschluss vom 28.02.2012 - 18 UF 184/09 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils, FamRZ 11/2012 vom 1. Juni 2012, 886, http://openjur.de/u/368523.html

Kammgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2006; NJW-RR 2006, 798

Oberlandesgericht Brandenburg, NJOZ 2003, 3041 = FamRZ 2002, 1949

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 4.1.2008 - 15 W F 241/ 07: Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells (hier: betr. ein zweieinhalb Jahre altes Kind). FamRz 2008, 2053

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 3.6.2004 - 21 UF 144/04, In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2005, Heft 2, S. 125-126

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss des 21 Zivilsenats - Familiensenat - vom 9. März 2004, Aktenzeichen: 21 UF 0004/04

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 UF 10/05; In: "Das Jugendamt", 06-07/2006, S. 318-319: Zur Bemessung der Barunterhaltspflicht der leistungsfähigen Elternteile beim sogenannten Wechselmodell

Oberlandesgericht Karlsruhe - 18 UF 231/14 - Beschluss vom 21.05.2015, In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. 19/2015

Oberlandesgericht Köln, BeckRS 2005, 13 577 

Oberlandesgericht München, FamRZ 2002, 1210

OLG Naumburg, 14.07.2014 - 4 UF 151/13 - AG Wernigerode, 14.06.2013 - 11 F 699/12 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils. Papierfundstellen: NJW 2015, 494 - http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE532342014&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen - 15 UF 55/13 - 19.12.2013

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07, In: "Das Jugendamt", 10/2007

 

 

Völlig daneben


OLG Hamm II-2 UF 211/11 - Beschluss vom 16.02.2012: Wechselmodell kann nicht gegen den Willen der Kindeseltern oder eines Elternteils angeordnet werden.

Grad so also ob der 2. Familiensenat des OLG Hamm meinen würde, man könne die Gerichte abschaffen, weil diese gegen den Willen einer Partei ohnehin nichts anordnen dürften. 

Geschäftsverteilungsplan vom 01.01.2012:
Vors. Richter am OLG Reinken
Richter am OLG Pfeffer-Schrage
(stellvertretender Vorsitzender)
Richter am OLG Bucic
Richter am AG Jung (bis 31.01.2012)
Richter am AG Schikowski (ab 01.02.2012)


 

Melderecht

Amtsgericht Bielefeld - 34 F 881/07 - 29.11.2007: Leben die Eltern getrennt, hat das Kind einen doppelten Wohnsitz. In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 22/2008, S. 2147

Verwaltungsgericht Schwerin 6 A 523/08 - 30.08.2010: Zur melderechtlichen Hauptwohnung des Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge, insbesondere in Form des Partitätmodells (Wechselmodell). In "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 6/2011, S. 484-485