Paritätmodell
- Paritätische Betreuung des Kindes getrennt Eltern -
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Rechtsprechung
   
OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 UF 57/18
AG Bremen, 17.05.2018 - 71 F 2322/17
OLG 
Bremen, 16.08.2018 - 4 UF 57/18
1. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen 
Wechselmodells setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit 
der Eltern voraus.
2. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich 
konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete 
Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt 
insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier 
mehr als 100 km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder 
Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.
Tenor
1. Die 
Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – 
Familiengericht - Bremen vom 17.5.2018 wird zurückgewiesen.
2. Der 
Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des 
Verfahrensgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
...
https://openjur.de/u/2110685.html
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 UF 106/14:
Eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für das Kind im Sinne eines Wechselmodells ist im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuungszeiten darstellt.
Oberlandesgericht Hamm - II-11 UF 
89/17 - Beschluss vom 29.08.2018
Wechselmodell bei großer Entfernung und Hochstrittigkeit möglich
Die Anordnung eines Wechselmodelles ist bei einer 
erheblichen Entfernung zwischen den Haushalten der Kindeseltern nicht 
ausgeschlossen. Die resultierenden organisatorischen Belastungen sind gegen die 
ohne das Wechselmodell eintretende Beziehungsbelastungen abzuwägen.
Der 
Anordnung eines Wechselmodelles steht ein hohes Konfliktniveau der Eltern nicht 
zwingend entgegen, wenn die Eltern im Einzelfall in der Lage sind ihre 
persönlichen Differenzen von ihrer Elternrolle zu trennen.
Eine versuchsweise 
Anordnung des Wechselmodelles kommt in Betracht, um die Kontinuität in der 
Elternbindung auf beiden Seiten über die Trennung hinweg sicherzustellen.
Krankheiten eines Kindes stehen dem Umgang nur entgegen, wenn diese die 
Reiseunfähigkeit des Kindes bedeuten.
Tenor:
Auf die Beschwerde 
der Kindesmutter und die Anschlussbeschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss 
des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 28.04.2017 (31 F 83/17) teilweise 
abgeändert und wie folgt neu gefasst:
...
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Matthias Bergmann 7. September 2018 - https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/wechselmodell-bei-grosser-entfernung/
 
Sonstige
Bundesgerichtshof - BGH XII ZB 601/15 - Beschluss 
vom 01.02.2017: Anordnung eines paritätischen Wechselmodells auch gegen den 
Willen eines Elternteils möglich
Vorinstanzen Oberlandesgericht Nürnberg - 11 
UF 1257/15 und Amtsgericht Schwabach - 1 F 280/15 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77519&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Bundesgerichtshof - Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03, In: "Das Jugendamt", 09/2006, S. 415-418
Bundessozialgericht - Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 - Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung. Veröffentlicht in: FamRZ 14/2009
Kammergericht - Beschluss vom 28.02.2012 - 18 UF 184/09 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils, FamRZ 11/2012 vom 1. Juni 2012, 886, http://openjur.de/u/368523.html
Kammgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2006; NJW-RR 2006, 798
Oberlandesgericht Brandenburg, NJOZ 2003, 3041 = FamRZ 2002, 1949
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 4.1.2008 - 15 W F 241/ 07: Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells (hier: betr. ein zweieinhalb Jahre altes Kind). FamRz 2008, 2053
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 3.6.2004 - 21 UF 144/04, In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2005, Heft 2, S. 125-126
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss des 21 Zivilsenats - Familiensenat - vom 9. März 2004, Aktenzeichen: 21 UF 0004/04
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 UF 10/05; In: "Das Jugendamt", 06-07/2006, S. 318-319: Zur Bemessung der Barunterhaltspflicht der leistungsfähigen Elternteile beim sogenannten Wechselmodell
Oberlandesgericht Karlsruhe - 18 UF 231/14 - Beschluss vom 21.05.2015, In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. 19/2015
Oberlandesgericht Köln, BeckRS 2005, 13 577
Oberlandesgericht München, FamRZ 2002, 1210
OLG Naumburg, 14.07.2014 - 4 UF 151/13 - AG Wernigerode, 14.06.2013 - 11 F 699/12 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils. Papierfundstellen: NJW 2015, 494 - http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE532342014&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen - 15
UF 55/13 - 19.12.2013
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07, In: "Das Jugendamt", 10/2007
Völlig daneben
OLG Hamm II-2 UF 211/11 - Beschluss 
vom 16.02.2012: Wechselmodell kann nicht gegen den Willen der Kindeseltern oder 
eines Elternteils angeordnet werden.
Grad so also ob der 2. Familiensenat des OLG Hamm meinen würde, man könne die Gerichte abschaffen, weil diese gegen den Willen einer Partei ohnehin nichts anordnen dürften.
Geschäftsverteilungsplan vom 01.01.2012:
Vors. Richter am OLG 
Reinken
Richter am OLG Pfeffer-Schrage
(stellvertretender Vorsitzender)
Richter am OLG Bucic
Richter am AG Jung (bis 31.01.2012)
Richter am AG 
Schikowski (ab 01.02.2012)
Melderecht